6. Mit Verfügung vom 24. Juli 2019 erachtete die Verfahrensleitung den Schriftenwechsel als abgeschlossen und stellte den schriftlichen Entscheid der Kammer in Aussicht. Rechtsanwältin B.________ wurde um Einreichung ihrer Kostennote ersucht (pag. 167). Dieser Aufforderung kam Rechtsanwältin B.________ am 5. August 2019 (pag. 173 ff.) mit Ergänzung am 15. August 2019 nach (pag. 179 ff.). II. Formelles