9. Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte macht geltend, ihm sei nicht erklärt worden, weshalb man ihn einer Personenkontrolle habe unterziehen wollen (pag. 88 Z. 32 f.). Er habe den Polizisten zwar seinen Ausweis nicht geben wollen, sei aber sehr wohl bereit gewesen, diesen zu zeigen (pag. 88 Z. 33 ff.; vgl. dazu auch die Ausführungen des Beschuldigten in der schriftlichen Berufungsbegründung [pag. 167]). In dem Moment, als er den Ausweis habe hervorholen und zeigen wollen, sei er zu Boden geführt und ihm seien Handschellen angelegt worden (pag. 88 Z. 401 ff.;