Trotz mehrmaliger Aufforderung seitens der Polizei, dies zu unterlassen und Distanz zu halten, um die Anhaltung nicht zu behindern, habe der Beschuldigte weiter gefilmt. Sodann habe er sich trotz mehrfacher Aufforderung seitens der Polizei geweigert, seinen Namen zu nennen und begonnen, sich körperlich zur Wehr zu setzen, als die anwesenden Polizisten ihm mitgeteilt hätten, dass sie ihn zwecks Identitätsabklärung mit auf die Polizeiwache nehmen würden (pag. 45).