7. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 21. Juni 2018 (pag. 45 f.) vorgeworfen, er habe am 11. Januar 2018 mit seinem Mobiltelefon eine Anhaltung auf dem Bahnhofplatz in Biel gefilmt. Trotz mehrmaliger Aufforderung seitens der Polizei, dies zu unterlassen und Distanz zu halten, um die Anhaltung nicht zu behindern, habe der Beschuldigte weiter gefilmt.