Kommt ein Gericht zum Schluss, dass das schwerste Delikt nicht erfüllt ist, prüft es in der Folge das bzw. die mildere(n) Delikt(e). Erfolgt ein Schuldspruch wegen eines weniger schwerwiegenden Delikts, ergeht wegen des schwereren Delikts kein Freispruch (SCHMID/JOSITSCH, Praxiskommentar Schweizerische Strafprozessord-