2 4. Anträge des Beschuldigten Mit Berufungsbegründung vom 10. Mai 2019 beantragte der Beschuldigte sinngemäss einen Freispruch von der Anschuldigung der Verweigerung der Namensangabe, angeblich begangen am 11. Januar 2018 in Biel, unter Kostenauflage an den Kanton Bern. Weiter verlangte der Beschuldigte dem Sinn nach eine Entschädigung (pag. 156 f. und pag. 167).