Gemäss Eichzertifikat sei das verwendete Radargerät gemäss den vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) bei der Bauartprüfung festgelegten Eichvorschriften geprüft worden. Es werde damit bestätigt, dass das Messmittel die gesetzlichen Anforderungen erfülle und unter Berücksichtigung der Verordnung des Bundesamts für Strassen (ASTRA) zur Strassenverkehrskontrolle eingesetzt werde dürfe. Im Bauartbeschrieb stehe, dass der Geschwindigkeitswert mit einer Auflösung von 1 km/h angezeigt werde (pag. 136).