In der gemessenen Zeitspanne von fünf Tagen sei die Geschwindigkeit von 166‘918 Fahrzeugen gemessen worden, wovon ca. 2‘780 respektive weniger als 2 % zu schnell (Messwert von mehr als 112 km/h) gewesen seien. Das sei ein starkes Indiz dafür, dass die Messresultate korrekt (bzw. jedenfalls nicht zu Ungunsten der Betroffenen zu hoch) gewesen seien. Eine Verfahrensflut von anderen allenfalls zu Unrecht beschuldigten Personen sei ausgeblieben. Die implizite Unterstellung der Verteidigung, wonach das Gerät in einer Kurve positioniert gewesen sei, erweise sich als akten- und tatsachenwidrig.