9. Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz Zum Thema der Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessung führte die Vorinstanz insbesondere aus, dass sie das Protokoll der Messung (pag. 39) und das Eichzertifikat (pag. 40) eingeholt habe. Das Radargerät sei auf 112 km/h eingestellt gewesen, sodass geringfügigere Geschwindigkeitsüberschreitungen gar nicht erst erfasst worden seien. In der gemessenen Zeitspanne von fünf Tagen sei die Geschwindigkeit von 166‘918 Fahrzeugen gemessen worden, wovon ca. 2‘780 respektive weniger als 2 % zu schnell (Messwert von mehr als 112 km/h) gewesen seien.