7. Vorwurf und zu prüfender Sachverhalt Dem Beschuldigten wurde mit Strafbefehl vom 11. Mai 2017 vorgeworfen, am 27. November 2016, um 05:55 Uhr, auf der Autobahn A1, Wiedlisbach, Fahrtrichtung Zürich, die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschritten zu haben (pag. 24). Der Personenwagen mit der Nummer C.________, eingelöst auf die D.________ AG, war mit einer Geschwindigkeit von 137 km/h bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h von einem Radargerät erfasst worden. Nach Abzug einer Sicherheitsmarge von 6 km/h ergab dies eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h (pag. 1 und 2).