1. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) ist nach Ablauf der gesetzlichen Frist beim für die Führung von AFIS zuständigen Dienst einzuholen (Art. 17 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 2. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft