1. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 20.00, ausmachend total CHF 400.00. Die Polizeihaft vom 28. Juli 2016 wird im Umfang von einem Tag auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf fünf Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 697.60. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00. III.