In erster Instanz Bei diesem Ausgang des Verfahrens untersteht der Beschuldigte betreffend die Schuldsprüche für die erstinstanzlichen Aufwendungen von Fürsprecher B.________ der gesetzlichen Rück- und Nachzahlungspflicht (Art. 135 Abs. 4 StPO). Die amtliche Entschädigung von Fürsprecher B.________ für das erstin-