22. Fazit und Anrechnung Polizeihaft Der Beschuldigte ist somit zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 20.00, ausmachend total CHF 400.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 100.00 zu verurteilen. Die Polizeihaft von rund sieben Stunden am 28. Juli 2016 wird im Umfang von einem Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Bei schuldhafter Nichtbezahlung der Verbindungsbusse beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe fünf Tage. VI. Kosten und Entschädigung