Die Einsatzstrafe beträgt nach der Erwägung 17.3 hiervor 20 Tagessätze. Die für die zweite Drohung am 22. Mai 2016 veranschlagten 20 Tagessätze werden im Rahmen der Asperation im Umfang von rund zwei Dritteln, d.h. von 13 Tagessätzen, berücksichtigt.