83 f. Antwort 4 und 11). Nach seiner Rückkehr in die Schweiz hatte er immer noch ein derart ungutes Gefühl, dass er sich zunächst telefonisch bei der Polizei meldete. Ausserdem war er sehr besorgt, dass seiner Ehefrau und den beiden kleinen Kindern etwas zustossen könnte, während er bei der Arbeit und sie alleine zuhause waren (u.a. pag. 84 Antwort 9). Dies bewegte ihn schliesslich dazu, am 6. Juni 2016 Anzeige zu erstatten resp. Strafantrag zu stellen. In diesem Zeitpunkt hatte seine Angst bereits abgenommen, ein schlechtes Gefühl war aber nach wie vor vorhanden (pag. 83 Antwort 4).