17. Strafzumessung für die Drohungen (Einsatzstrafe und Asperation) 17.1 Objektive Tatkomponenten Geschützte Rechtsgüter von Art. 180 aStGB sind die innere Freiheit und das Sicherheitsgefühl. Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) sehen beim Tat-