Er habe sich mehr und mehr über das unverständliche Verhalten resp. das Nichtbeantworten seiner E-Mails durch C.________ genervt, bis es ihm «halt den Nuggi herausgejagt» und er C.________ in der E-Mail vom 21. Mai 2016 im Affekt als «Arschloch» betitelt habe. Beim Beschuldigten würden sich negative Emotionen aufgrund seiner angeschlagenen Psyche jeweils über längere Zeit aufstauen. Wenn er dann «rot sehe», dann könne es spontan zu verbalen Ausrutschern kommen.