Der Beschuldigte warf C.________ nämlich einerseits bereits in früheren E-Mails in eher scharfem Ton vor, ihm ein «Plagiat» (gefälschtes Natel) verkauft zu haben und mit «Plagiaten zu handeln». Andererseits drohte er C.________ schon vor dem 21. Mai 2016 mit einer Strafanzeige und einer Meldung bei Ricardo (vgl. zum Ganzen pag. 75 f.). Ebenfalls erschwerend kommt hinzu, dass C.________ den Beschuldigten nicht persönlich kannte, sich aber bewusst war, dass letzterer wusste, wo er wohnte. Gemäss dem voranstehenden Beweisergebnis empfand C.__