_ im Zeitpunkt des Erhalts der E- Mail in Istanbul befunden und sich dort nicht bedroht gefühlt. Im Tatzeitpunkt habe er nicht gewusst, «was Broncos seien», und sich vor diesen folglich nicht fürchten können. Damit mangle es bereits am objektiven Tatbestand von Art. 180 StGB (pag. 430 mit mehreren Verweisen auf die polizeiliche EV von C.________ vom 6.6.2016, S. 2 Antwort 5, S. 3 Antworten 9, 10 und 11 [pag. 83 f.] sowie auf die EV von C.________ in der erstinstanzlichen HV vom 28.11.2018, pag. 321 Z. 40 f.). 11.2 Theoretische Grundlagen Den Tatbestand von Art.