_, der Beschuldigte sei, sofern betreffend den Vorfall vom 22. Mai 2016 wider Erwarten ein rechtsgültiger Strafantrag vorliegen sollte, von der Anschuldigung der Drohung freizusprechen. Die E-Mail des Beschuldigten vom 22. Mai 2016 enthalte keine direkt an C.________ gerichteten Drohungen, sondern lediglich allgemeine Feststellungen und Bemerkungen des Beschuldigten.