Diese waren im Jahr 2001 populär. Dieser Idiot. Typisch Ausländer. […]» (pag. 86 Z. 182 ff.), «Ich hoffe, Sie sind auch eine Schweizerin wie ich. Die Ausländer kommen in die Schweiz und benehmen sich scheisse.» (pag. 87 Z. 222 f.). Aus Sicht der Kammer zeigen diese Umstände, dass es sich beim Beschuldigten um eine vergleichsweise aufbrausende Persönlichkeit handelt, die sich ab und zu – auch wenn sie es nicht zwingend böse meint – im Ton vergreift. Die Kammer ist deshalb überzeugt, dass die inkriminierte E-Mail des Beschuldigten keine unmittelbare Reaktion auf das (nicht provokative) Verhalten von C._____