321 Z. 15 f.). Am 11. Mai 2016 monierte der Beschuldigte bei C.________, beim fraglichen «Nokia» handle es sich um eine Fälschung, es sei «ein billig nachbau und meisarable qualität» (pag. 75 resp. pag. 78). Es steht somit fest, dass der Beschuldigte das Mobiltelefon spätestens am 11. Mai 2016 erhielt. Ab diesem Zeitpunkt war der Beschuldigte gemäss seinen insoweit glaubhaften Aussagen überzeugt, dass es sich beim fraglichen Handy um eine Fälschung handelt. Er beteuerte während des ganzen Verfahrens, C.________ habe ihm ein «Plagiat» als Original verkauft (pag. 86 Z. 165 f.; pag. 248 f.; pag. 256; pag. 318 Z. 40 ff.