15 unter den Broncos nichts Konkretes hat vorstellen können, musste er aufgrund der E-Mail – wie die Vorinstanz zutreffend erwog – befürchten, von irgendjemandem («von wem auch immer») «auf die Fresse zu bekommen» (vgl. S. 13 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 361). Dabei ist im Übrigen irrelevant, ob die fraglichen E-Mails auch der Ehefrau von C.________ Angst einjagten oder nicht. Wenn sie wegen der E-Mails keine Angst hatte, dann bedeutet dies nicht per se, dass dieselben E-Mails auch keiner anderen Person – mithin C._____