__ die Vorfälle nicht überdramatisierte, bedeutet aus Sicht der Kammer entgegen der Verteidigung nicht, dass er keine Angst hatte, sondern spricht vielmehr für die Glaubhaftigkeit seiner Version. Die zitierten Äusserungen von C.________ erscheinen der Kammer plausibel und nachvollziehbar. Zudem erachtet die Kammer auch seine Erklärung, er habe sich nicht primär Sorgen um sich, sondern um seine Frau und die Kinder gemacht (pag. 84 Antwort 9 und pag. 38 ff.), als höchst verständlich und lebensnah. Soweit die Verteidigung behauptet, C.__