9. Vorbringen des Beschuldigten / der Verteidigung 9.1 Betreffend den Vorfall resp. die E-Mail vom 21. Mai 2016 lässt der Beschuldigte in der Berufungsbegründung ausführen, er habe am 14. April 2016 unter dem Namen «E.________» auf Ricardo ein neues, ungeöffnetes Natel der Marke Nokia, Model 8210, von C.________ gegen Vorauskasse erworben. Am 21. April 2016 habe er den Kaufpreis von CHF 79.00 bezahlt. Wann C.________ das Natel ausgeliefert habe, sei unbekannt. Gemäss dessen eigenen Aussagen sei die Auslieferung etwas spät erfolgt.