Schliesslich finden sich in den Akten der Anzeigerapport der Kantonspolizei Zürich vom 15. Juli 2016 (pag. 61 ff.), ein Kontoauszug des Beschuldigten als Bestätigung, dass er das Natel bezahlte (pag. 80) sowie ein Schreiben des Beschuldigten an die Staatsanwaltschaft Berner-Jura Seeland vom 2. August 2017 (pag. 256 f.) und ein Arztbericht von Dr. med. D.________, Facharzt für Psychiatrie/Psychotherapie FMH vom 1. Mai 2018 (pag. 327 ff.). Unter Erwägung 9 wird ausgeführt, was der Beschuldigte im Rahmen der Berufungsbegründung vorbrachte.