Der Beschuldigte bestreitet nicht, Verfasser und Versender der zitierten E-Mails zu sein. Umstritten ist aber, ob diese E-Mails C.________ in Furcht versetzten (pag. 83 Antwort 4; pag. 84 Antwort 9, pag. 321 Z. 37 ff.; pag. 322 Z. 1 ff. [Aussagen C.________]; pag. 430 und 432 [Version des Beschuldigten]). Weiter ist umstritten, ob sich der Beschuldigte – wie er behauptet – nach Erhalt des seiner Ansicht nach gefälschten Nokias und aufgrund des in seinen Augen unverständlichen Verhaltens von C.________ sowie seiner psychischen Verfassung in einer heftigen Gemütserregung befand und deshalb C.______