6. Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, C.________ am 14. April 2016 über Ricardo.ch ein Nokia 8210 abgekauft und sich dabei als «E.________» ausgegeben zu haben (pag. 86 Z. 195 ff.; pag. 87 Z. 207 ff. und pag. 319 Z. 1). Ebenfalls unbestritten ist, dass der Beschuldigte das Gerät nach Bezahlung des Kaufpreises erhielt und es in der Folge zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien kam (pag. 73 ff.). In diesem Zusammenhang sandte der Beschuldigte C.________ am 21. Mai 2016 um 22:08 Uhr folgende E-Mail (pag. 73): letzte mail. dan fahrte mein freund zu dir und haut dir auf die fresse!!