5. Vorwürfe gemäss Strafbefehl Soweit oberinstanzlich noch relevant, wird dem Beschuldigten mit Strafbefehl vom 10. Juli 2017 vorgeworfen, er habe am 14. April 2016 über die Internetplattform Ricardo.ch von C.________ ein Mobiltelefon der Marke Nokia, Modell 8210, gekauft und sei nach Erhalt dieses Geräts der Überzeugung gewesen, es handle sich dabei um eine Fälschung. In der Folge habe er C.________ in mehreren E- Mailnachrichten bedroht und immer wieder in Angst und Schrecken versetzt, so am 21. Mai 2016, indem er C.____