Beim Strafantrag handelt es sich um eine unbedingte Willenserklärung der Person, welche behauptet, verletzt worden zu sein, dass für die angezeigte Handlung die Strafverfolgung stattfinden soll (DONATSCH, in: Kommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch mit V-StGB-MStG und JStG, 20. A. 2018, N 1 zu Art. 30). Es soll somit dem Antragsteller überlassen sein, für welche Antragsdelikte er die Bestrafung verlangt (RIEDO, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. A. 2019, N 53 ff.