2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 28. November 2018 meldete Fürsprecher B.________ (nachfolgend: Fürsprecher B.________) für A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) am 6. Dezember 2018 fristgerecht Berufung an (pag. 343). Mit Eingabe vom 30. April 2019 erklärte Fürsprecher B.________ frist- und formgerecht die Berufung (pag. 382 ff.). Er richtete die Berufung gegen die Schuldsprüche wegen mehrfacher Drohung und Beschimpfung (Ziff. III/1 und 2 des erstinstanzlichen Urteils; pag. 335) sowie gegen die Bemessung der Strafe, inklusive die Nicht-