4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (1/5), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 670.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 922.30, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘592.30. […] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 120.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1‘472.30. IV. Die auf den Schuldspruch entfallende amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung (1/5) von A.________ durch Fürsprecher B.________ werden wie folgt bestimmt: […]