10 Halterhaftung nicht in allen Fällen als mit der EMRK vereinbar beurteilt habe, offensichtlich ins Leere, wurde doch in diesem konkreten Fall eine Verletzung bejaht und dies auch vom Bundesgericht thematisiert. Auch aus dem Urteil in Sachen Falk gegen Niederlande vermag die Beschuldigte mit Blick auf die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesgerichts nichts zu ihren Gunsten abzuleiten. Wie die Beschuldigte zutreffend festhält, hat der EGMR die Halterhaftung in diesem Fall zugelassen.