3. A.________ sei als Halterin des Fahrzeugs mit Kontrollschild C.________ im Sinne von Art. 6 Abs. 5 OBG verantwortlich zu erklären für die Überschreitung der allgemein, fahrzeugbedingte oder signalisierte Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts um 13 km/h. 4. A.________ sei zu verpflichten, CHF 250.00 Busse zu bezahlen. Es sei keine Ersatzfreiheitsstrafe auszusprechen. 5. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien A.________ zur Bezahlung aufzuerlegen.