25. Entschädigung 25.1 Erste Instanz Gemäss Art. 433 Abs. 1 Bst. a StPO hat die Privatklägerschaft gegenüber der beschuldigten Person Anspruch auf angemessene Entschädigung für notwendige Aufwendungen im Verfahren, wenn sie obsiegt. Vorliegend hat der Straf- und Zivilkläger obsiegt, weshalb der Beschuldigte zur Bezahlung der vollen erstinstanzlichen Parteientschädigung für Anwaltskosten an den Straf- und Zivilkläger verurteilt wird. Sie wird gestützt auf die von Rechtsanwalt D.___