Aufgrund der bedingt auszusprechenden Geldstrafe ist ein Teil der schuldangemessenen Strafe als Verbindungsbusse auszufällen, damit das Urteil ein spürbares Element aufweist. Die Kammer spricht einen Teil der schuldangemessenen Strafe in Form einer Verbindungsbusse von CHF 880.00 (8 Tagessätze à CHF 110.00).