Er war damit mehrfach lebensgefährlich verletzt. Als Folge der Verletzungen am linken Bein und der daraus resultierenden lebensgefährlichen Infektion musste das linke Bein am 10. September 2015 amputiert werden. Der Straf- und Zivilkläger befand sich während zwei Monaten im Inselspital und anschliessend während knapp fünf Monaten in der Rehaklinik Bellikon. Seit dem Unfall kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben und ist bis auf weiteres zu 100% arbeitsunfähig (vgl. pag. 117 ff.). Der Straf- und Zivilkläger wird sich mithin sein Leben lang nicht vollständig erholen.