Der Straf- und Zivilkläger erlitt beim Motorradunfall eine Mehrfachverletzung (Polytrauma). Er erlitt mehrere Rippenbrüche, Blutungen aus der Milz, Leber und Magenvene mit Bauchwandbruch, Verletzungen des Dickdarms, Brüche an Knöchel und Mittelfuss links, grossflächige Weichteilverletzungen am Sprunggelenk, Fuss und Unterschenkel links, einen Unterschenkelschaftbruch rechts und einen Bruch des fünften Mittelhandknochens links. Er war damit mehrfach lebensgefährlich verletzt.