Hätte er pflichtgemäss angemessene Rücksicht genommen, d.h. dem Gegenverkehr den Vortritt gelassen, wäre es nicht zur Kollision gekommen. Die Verkehrsregeln haben das Ziel, derartige Unfälle mit Verletzungsfolgen zu verhindern, weshalb sich mit der Verletzung der Verkehrsregeln das unerlaubte Risiko verwirklicht hat und damit auch die Erfolgsrelevanz des Sorgfaltsverstosses zu bejahen ist. Rechtfertigungs- oder Schuldausschliessungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Voraussetzungen für die Begehung einer fahrlässigen (schweren) Körperverletzung sind damit gegeben.