6), musste der Beschuldigte damit rechnen, dass nach dem ersten Motorrad, das ihn passiert hatte, weitere Fahrzeuge folgen könnten. Dadurch dass er abgebogen ist, ohne dem korrekt fahrenden Motorradfahrer den Vortritt zu lassen hat er gegenüber dem Gegenverkehr nicht die notwendige Rücksicht gezeigt und damit gegen Art. 34 Abs. 2 und 36 Abs. 3 SVG verstossen.