13) und wusste daher, dass es relativ schnell gehen kann, dass aus der Kurve noch weitere Fahrzeuge kommen (vgl. pag. 80, Ziff. 90 ff.). Er hat denn auch an der Kreuzung angehalten und einen Motorradfahrer durchgelassen. Bei genügender Aufmerksamkeit hätte der Beschuldigte auch den zweiten Motorradfahrer gesehen und bis zu dessen Passierung an der Kreuzung stillstehen müssen. Obwohl ein geringes Verkehrsaufkommen herrschte (vgl. pag. 6), musste der Beschuldigte damit rechnen, dass nach dem ersten Motorrad, das ihn passiert hatte, weitere Fahrzeuge folgen könnten.