_) – eingespurt im Bereich der Mittellinie stehend – zwecks Abbiegens in Richtung des N.________-Wegs anfuhr; - der Beschuldigte den herannahenden Straf- und Zivilkläger übersehen hatte («Di hani gseh, dr anger nid»); - der Beschuldigte mit dem Abbiegen (Lenkeinschlag) begann und infolgedessen die Mittellinie überschritt; - die Kollision mit dem Straf- und Zivilkläger kurz nach dem Anfahren in dessen Fahrbahnhälfte erfolgte, wobei nicht genau bestimmt werden kann, wie weit der Beschuldigte zum Kollisionszeitpunkt in die Fahrbahnhälfte des Motorradfahrers eingedrungen war.