29 ler begangen hätte, ist nur theoretisch denkbar, zumal erstens freie Sicht bestand, zweitens keine enge Kurve vorliege und drittens der Pick-up schon einen Moment an dieser Kreuzung stand. Der Straf- und Zivilkläger beschrieb im Übrigen glaubhaft, dass er seine Diabeteserkrankung gut im Griff hat und er noch nie ein «Blackout» hatte. - Der Beschuldigte behauptet weiter, er sei vor der Kollision nicht angefahren, um abzubiegen; die Kollision habe vielmehr stattgefunden, als er noch eingespurt und bereit zum Abbiegen entlang der Mittellinie auf seiner Fahrbahn gestanden sei.