Zudem erwähnte E.________, dass die Sonne zwar sichtbar, aber nicht störend gewesen sei. Und schliesslich ist nicht nur die Richtung der Sonneneinstrahlung entscheidend, sondern auch die Höhe der Sonne am Horizont: Zum Unfallzeitpunkt stand die Sonne mit einem Winkel von 27 Grad am Horizont, mithin wesentlich höher, als dies bei einer starken Blendung der Fall sein müsste. Es kann dazu auf das Gutachten des DTC verwiesen werden, wonach der Sonnenuntergang an diesem Abend um 20:50 Uhr stattfand, mithin fast drei Stunden nach dem Unfall (pag.