28 schaut. Das habe er deswegen gesehen, weil dem Motorradfahrer die Sonne direkt ins Gesicht geschienen habe (pag. 14). Acht Monate später erklärte der Beschuldigte, der Motorradfahrer sei von der Sonne geblendet worden, er habe weder Sonnenbrille noch ein dunkles Visier getragen. Er wollte sogar festgestellt haben, dass der Motorradfahrer, als er in die Sonne gefahren sei, mit starken Lichtunterschieden zu kämpfen hatte, weil er direkt in die Sonne blickte. In dieser Zeit sei er über die Mittelinie und direkt auf ihn zugefahren (pag. 70 Z. 31 ff.).