Dabei erwies es sich, dass ein solches Anfahren in mehreren Versuchen nicht gelang (pag. 572). Die Kammer geht somit nicht (wie vor allem die Verteidigung oberinstanzlich behauptet hat) davon aus, dass der Pick-up des Beschuldigten nach der Kollision den behaupteten «Sprung» nach vorne machte. Im Übrigen bleibt anzumerken, dass das DTC-Gutachten die Schilderung bezüglich des Loslassens der Kupplung deswegen «nicht» als ungewöhnliche Reaktion qualifiziert hat, weil dieser Umstand überhaupt nicht thematisiert wurde. - Zwar könnte eine abgeschliffene Kupplung dieses Ergebnis individuell bei einem Fahrzeug gleichen Typs beeinflussen.