Dies wirkt als nachgeschobene Erklärung wenig glaubhaft, auch wenn dieser Umstand an der objektiven «Sachlage» tatsächlich nichts ändert. Dementsprechend konnte der Beschuldigte diese falsche Aussage betreffend die Getriebeschaltung nicht erklären und schüttelte auf entsprechenden Vorhalt des Regionalgerichts wortlos den Kopf (pag. 316 Z. 32-34). - Ebenso wenig glaubhaft wirkt die unmittelbar nachfolgende Aussage, er habe die Kupplung und die Bremse losgelassen und dann sei der Wagen von selbst in den I.________-Weg gefahren.