beim Verletzten gewesen sind. Es ergibt auch im Lichte der allgemeinen Lebenserfahrung deutlich mehr Sinn, dass man sich zuerst zum Verletzten begibt bzw. sich um ihm kümmert, und erst wenn die Rettungskräfte auf Platz sind, Gespräche über den Ablauf des Unfalls führt. Insgesamt erscheinen die Aussagen von E.________ zum Kerngeschehen – insbesondere die Erstaussagen – als in hohem Masse glaubhaft. Auf sie – sprich auf die Aussagen bis vor der vorinstanzlichen Hauptverhandlung – kann vollständig abgestellt werden. Sie stimmen auch mit den (vagen) Aussagen von F.________ überein.