90 Z. 58 f.). Oberinstanzlich machte er plötzlich geltend – auch hier zeigt sich wieder das nachträglich konstruierte Bild, auf welches die Kammer nicht abstellt –, der Beschuldigte sei noch im Pick-up gesessen, als er zu ihm gekommen sei (pag. 584 Z. 3 f.), und bereits zu diesem Zeitpunkt habe der Beschuldigte zu ihm gesagt, ihn habe er gesehen, aber den anderen nicht (pag. 584 Z. 20 f.). Die Kammer kommt zum Schluss, dass dieses Gespräch erst stattgefunden hat, als der Pick-up im I.________-Weg stand und der Beschuldigte sowie E.________ beim Verletzten gewesen sind.